PV-Anlage: Brauchst du eine Gewerbeanmeldung?

Bis 30 kWp bist du in der Regel von der Gewerbeanmeldung befreit. Darüber wird es komplizierter. Hier erfährst du, wann du ein Gewerbe anmelden musst.

Unter 30 kWp: Kein Gewerbe nötig

Seit der Steuerbefreiung 2023 (§3 Nr. 72 EStG) gelten PV-Anlagen bis 30 kWp als private Stromversorgung. Es fallen weder Einkommensteuer noch Gewerbesteuer an. Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich.

Über 30 kWp: Gewerbe prüfen

Bei Anlagen über 30 kWp wird es komplexer. Ob ein Gewerbe vorliegt, hängt von der Nutzung ab:

  • Eigenverbrauch + Überschuss — In der Regel kein Gewerbe, auch über 30 kWp
  • Volleinspeisung — Kann als Gewerbebetrieb gelten, insbesondere bei regelmäßiger Gewinnabsicht
  • Mieterstrom / Direktvermarktung — Gewerbliche Tätigkeit, Gewerbeanmeldung erforderlich

Auswirkung auf die Versicherung

Gewerbliche PV-Anlagen brauchen eine gewerbliche PV-Versicherung. Die ist teurer, bietet aber auch umfassenderen Schutz (Betriebsunterbrechung, Betreiberhaftpflicht).

Tipp: Kläre den steuerlichen Status deiner Anlage, bevor du die Versicherung abschließt. Eine als privat versicherte gewerbliche Anlage kann im Schadensfall Probleme bereiten.

Häufige Fragen

Brauche ich für eine 10-kWp-Anlage ein Gewerbe?

Nein. Anlagen bis 30 kWp sind seit 2023 steuerbefreit und gelten als privat.

Ab welcher Größe wird ein Gewerbe Pflicht?

Eine starre Grenze gibt es nicht. Ab 30 kWp bei Volleinspeisung oder Mieterstrom ist eine Gewerbeanmeldung in der Regel nötig.

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

15 bis 65 Euro einmalig beim zuständigen Gewerbeamt. Dazu kommen ggf. IHK-Beiträge.

Ändert sich dadurch die Versicherung?

Ja, gewerbliche Anlagen brauchen eine gewerbliche PV-Versicherung mit erweitertem Deckungsumfang.

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