PV-Anlage: Brauchst du eine Gewerbeanmeldung?
Bis 30 kWp bist du in der Regel von der Gewerbeanmeldung befreit. Darüber wird es komplizierter. Hier erfährst du, wann du ein Gewerbe anmelden musst.
Unter 30 kWp: Kein Gewerbe nötig
Seit der Steuerbefreiung 2023 (§3 Nr. 72 EStG) gelten PV-Anlagen bis 30 kWp als private Stromversorgung. Es fallen weder Einkommensteuer noch Gewerbesteuer an. Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich.
Über 30 kWp: Gewerbe prüfen
Bei Anlagen über 30 kWp wird es komplexer. Ob ein Gewerbe vorliegt, hängt von der Nutzung ab:
- Eigenverbrauch + Überschuss — In der Regel kein Gewerbe, auch über 30 kWp
- Volleinspeisung — Kann als Gewerbebetrieb gelten, insbesondere bei regelmäßiger Gewinnabsicht
- Mieterstrom / Direktvermarktung — Gewerbliche Tätigkeit, Gewerbeanmeldung erforderlich
Auswirkung auf die Versicherung
Gewerbliche PV-Anlagen brauchen eine gewerbliche PV-Versicherung. Die ist teurer, bietet aber auch umfassenderen Schutz (Betriebsunterbrechung, Betreiberhaftpflicht).
Häufige Fragen
Brauche ich für eine 10-kWp-Anlage ein Gewerbe?
Nein. Anlagen bis 30 kWp sind seit 2023 steuerbefreit und gelten als privat.
Ab welcher Größe wird ein Gewerbe Pflicht?
Eine starre Grenze gibt es nicht. Ab 30 kWp bei Volleinspeisung oder Mieterstrom ist eine Gewerbeanmeldung in der Regel nötig.
Was kostet eine Gewerbeanmeldung?
15 bis 65 Euro einmalig beim zuständigen Gewerbeamt. Dazu kommen ggf. IHK-Beiträge.
Ändert sich dadurch die Versicherung?
Ja, gewerbliche Anlagen brauchen eine gewerbliche PV-Versicherung mit erweitertem Deckungsumfang.
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